AKTUELLES

Nächster Aufruf für LEADER- & Kleinprojekte startet im Februar!

Zwischen dem 1. Februar und dem 31. März 2025 können Vereine, Institutionen, Kommunen als auch Privatpersonen aus den fünf Kommunen Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen und Schalksmühle neue LEADER- und Kleinprojekte einreichen.

 

Die eingereichten Projekte müssen der Entwicklung der Region im Sinne der Regionalen Entwicklungsstrategie Oben an der Volme entsprechen und mindestens einem der folgenden Handlungsfelder zuzuordnen sein:

  • „Generationengerechte Städte und Dörfer“,
  • „Nachhaltige Naherholungs- und Tourismusregion“,
  • „Innovativer, nachhaltiger Wirtschaftsstandort“ oder
  • „Vielfältige und familienfreundliche Gemeinschaft“

 

LEADER-Projekte sind eher „innovativere“ und meist größere Projekte. Bei Kleinprojekten handelt es sich i.d.R. um einfachere Maßnahmen wie kleinere Bauprojekte, Anschaffungen, Dienstleistungen oder digitale Elemente.

 

Hier eine Übersicht über die Förderkonditionen beider Programme:

 

LEADER

(mehrere Aufrufe im Jahr)

Kleinprojekte

(Aufrufe i.d.R. 1x im Jahr)

Antragsteller:

alle privaten Organisationen wie Vereine, Unternehmen, Privatpersonen oder öffentliche Institutionen (Parteien und politische Initiativen sind von einer Förderung ausgeschlossen)

Fördersatz:

i.d.R. 70 % (40% bei wirtschaftl. Projekten)

80 %

Erhalt der Förderung:

nach erfolgter Vorleistung

Finanzierungsquellen der Kofinanzierung:

Eigenmittel, Spenden, öffentliche Mittel, Eigenleistung

Eigenanteil

Kostenumfang:

1.000/12.500 € bis 250.000 € Förderung

2.000 € bis 20.000 € förderfähige Gesamtkosten

Laufzeit eines Projekts:

i.d.R. bis zu 3 Jahren

innerhalb des aktuellen Kalenderjahres

Fördergegenstände:

eine Vielzahl an Kosten (Baukosten, Sachkosten, laufende Kosten, ggf. projektbezogene Personalkosten etc.)

Infrastrukturen, Anschaffungen, digitale Bausteine, Dienstleistungen

Anforderungen:

passend zur RES & „innovativ“;

öffentlich zugänglich/nutzbar

passend zur RES;
öffentlich zugänglich/nutzbar

 

Das regionale Entscheidungsgremium, die Lokale Aktionsgruppe, wird anhand von objektiven Bewertungskriterien Ende April 2025 über die Förderwürdigkeit der Projekte entscheiden. Daraufhin kann bei einem positiven Beschluss der Antrag bei der Bezirksregierung gestellt bzw. der Vertrag mit dem Verein Regionalentwicklung Oben an der Volme e.V. geschlossen werden.

 

Besondere Hinweise zu den Kleinprojekten:

  • Seitens des Fördergebers gab es eine Einschränkung hinsichtlich der Förderfähigkeit von Projekten: Demnach müssen Projekte neuerdings (i.d.R.) uneingeschränkt öffentlich zugänglich bzw. nutzbar sein (das gilt auch für LEADER-Projekte). Was damit einhergeht, ist, dass damit die Förderung reiner vereinsinterner Zwecke (z.B. Ausstattungen von Vereinsheimen, Trainingsmaterial, technisches Equipment für die Vereinsarbeit) im Rahmen der Kleinprojekte leider nicht mehr förderfähig ist.
  • Der Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage des Ministeriums. Ob und wann die Mittelzuweisung des Landes erfolgt, ist aktuell noch nicht bekannt – aufgrund der Bundestagswahl wird die Zuweisung jedoch später als sonst (also ggf. erst im Spätsommer oder noch später) erfolgen.
  • Detaillierte Informationen zum aktuellen Kleinprojektaufruf gibt es hier.

 

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen sowie Vorlagen für die im Rahmen des Aufrufs einzureichenden Formulare gibt es hier:

 

Bei Fragen rund um das Verfahren und zu der Förderfähigkeit einer Projektidee können sich Interessierte beim Regionalmanagement Oben an der Volme melden.