KLEIN­PROJEKTE

FÖRDERUNG DER KLEINPROJEKTE
OBEN AN DER VOLME

Die Karte der Region Oben an der Volme
Neben den klassischen LEADER-Projekten gibt es auch noch die sogenannten „Kleinprojekte“. Bei den Kleinprojekten handelt es sich um ein regionales Budget des Landes, das LEADER-Regionen i.d.R. jährlich zusätzlich zu ihrem LEADER-Topf beantragen können, wobei die Höhe des Budgets von Jahr zu Jahr variieren kann.

Für LEADER- als auch für die Kleinprojekte gelten jeweils spezielle Anforderungen und Förderkonditionen. Grundsätzlich können über LEADER größere, jedoch auch anspruchsvollere Projekte gefördert werden. Bei den Kleinprojekten handelt es sich i.d.R. um kleinere und einfachere Maßnahmen mit einer maximalen förderfähigen Projektsumme bis zu 20.000 Euro.

Gemeinsam haben alle Projekte, dass sie einen Beitrag zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie leisten müssen und von der Lokalen Arbeitsgruppe, dem regionalen Entscheidungsgremium, positiv beschlossen werden müssen (nähere Infos hierzu gibt es unter dem Reiter LEADER).

VON DER IDEE BIS ZUR UMSETZUNG:
5 SCHRITTE BIS ZUM ZIEL

Mit einer Projektidee fängt alles an. Doch wie geht es weiter? Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen Schritte von der Idee bis hin zu ihrer Umsetzung. Diesen Weg geht der Projektträger jedoch nicht alleine: Alle Schritte werden von dem Regionalmanagement begleitet, das dem Träger beratend zur Seite steht.

Die Kontaktdaten des Regionalmanagements findest du hier.

Im Rahmen der Kleinprojekte gibt es i.d.R. mindestens einmal im Jahr einen Projektaufruf, welcher vorab auf der Homepage der Region Oben an der Volme angekündigt wird. Im Laufe des Aufrufs musst du deine Idee in Form einer Projektskizze und eines Kostenplans einreichen. Auch erste Angebote musst du zur Plausibilisierung deines Kostenplans mit einreichen.

Nach der festgesetzten und bekanntgegebenen Frist werden die Projekte der Lokalen Aktionsgruppe Oben an der Volme (LAG) zur Beschlussfassung vorgelegt. Jedes Projekt wird einzeln vorgestellt und auf der Grundlage objektiver Bewertungskriterien beschlossen. Sollten nach der ersten beschlussfassenden Sitzung noch freie Fördergelder zur Verfügung stehen, kann die LAG einen weiteren Projektaufruf starten. Sind jedoch zunächst mehr Anträge vorhanden als Mittel zur Verfügung stehen, findet ein Ranking der Projekte statt. Bei später freiwerdenden Mitteln kann ein Nachrückverfahren erfolgen.

Nach dem Beschluss der LAG zu den Projekten, die als „Kleinprojekte“ gefördert werden sollen, beantragt die LAG die nötigen Fördermittel bei der Bezirksregierung.

Wurde die Zuwendung der Kleinprojekte seitens der Bezirksregierung bewilligt, schließt die LAG wiederum mit dir als Kleinprojektträger einen Weiterleitungsvertrag. Hierfür musst du deinen Kostenplan ggf. mit weiteren Angeboten hinterlegen und Unterlagen, wie z.B. einen Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Auszug aus dem Vereinsregister) oder Nachweise zu Nutzungsrechten beibringen.

Bitte lies dir den Weiterleitungsvertrag inklusive aller Anlagen und Nebenbestimmungen aufmerksam durch. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtest du dich zur Einhaltung der darin erhaltenen Vorgaben. Ist der Vertrag unterzeichnet, kann das Kleinprojekt umgesetzt und Aufträge können vergeben werden.

Nun befindest du dich in der Umsetzungsphase. Die Abrechnung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Das bedeutet, dass du als Kleinprojektträger die Maßnahme zunächst vollständig vorfinanzieren musst. Nach der Zahlung der Rechnungen stellst du einen Auszahlungsantrag an die LAG Oben an der Volme und belegst deine Zahlung(en) durch Kontoauszüge. Du bekommst dann bis zu 80% der Gesamtsumme durch die LAG erstattet. Wichtig bei der Umsetzung ist, dass du es dem Regionalmanagement umgehend meldest, wenn sich etwas an dem Projekt ändert!
Bis spätestens zum 1. Dezember des entsprechenden Jahres der Umsetzung sind dem Regionalmanagement Oben an der Volme die finalen Originalrechnungen und die entsprechenden Kontoauszüge als Zahlungsbelege vorzulegen. Falls das Projekt bis zu diesem Termin nicht abgeschlossen werden sollte, kann die Förderung in voller Summe zurückverlangt werden.
Herzlichen Glückwünsch! Du hast dein Projekt erfolgreich abgeschlossen und konntest mit Hilfe der Fördergelder etwas Gutes in der Region bewirken.

INFORMATIONEN UND FORMULARE
RUND UM DIE KLEINPROJEKTE

Wir haben für dich wichtige Dokumente und Formulare zur Kleinprojekt-Förderung zum Download zusammengestellt:

Informationen zum Kleinprojektaufruf 2024


Kleinprojekt
Skizze 2024


Kleinprojekt
Kosten- und Finanzierungsplan 2024

Kleinprojekt
Bewertungskriterien 2024


Informationen zum Kleinprojektaufruf
2024

Kleinprojekt
Skizze 2024

Kleinprojekt
Kosten- und Finanzierungsplan 2024

Kleinprojekt
Bewertungskriterien 2024

FAQs zu den KLEINPROJEKTEN

„Wer kann einen Förderantrag stellen?“, „Was genau kann gefördert werden?“. Diese und weitere Fragen rund um die Förderung der Kleinprojekte werden hier in aller Kürze beantwortet. Diese Zusammenfassung ersetzt allerdings nicht die Richtlinie für Kleinprojekte, sondern dient einer ersten Orientierung. Im Zweifel gilt immer die aktuelle Fassung der offiziellen Richtlinie. Zudem findest du weiterführende Hinweise zu den Kleinprojekten im laufenden Jahr unter den „Informationen und Formularen rund um die Kleinprojekte“ (weiter oben)

Alle privaten Organisationen wie Vereine oder Unternehmen und öffentliche Institutionen; sowie auch Privatpersonen, können einen Projektantrag stellen. Parteien und politische Initiativen sind von einer Förderung ausgeschlossen. Soll das Projekt durch mehrere Kooperationspartner umgesetzt werden, muss bedacht werden, dass lediglich ein Akteur, eine Institution etc. als Projektträger auftreten kann.

Erst mit Abschluss des Untermaßnahmensvertrags. Vergibst du z.B. schon vorher eine Leistung oder stellst jemanden ein, gilt das als „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“, was eine Förderung ausschließt.

Die Idee muss eine investive oder digitale Maßnahme sein, die innerhalb des laufenden Jahres umgesetzt werden kann und deren förderfähige Gesamtsumme zwischen 2.000 € und 20.000 € liegt.

Zudem muss sie mindestens einem Ziel der Regionalen Entwicklungsstrategie dienen, als auch dem Förderzweck der „Integrierte ländliche Entwicklung“ des GAK-Rahmenplans des Bundes zuordnen lassen. Die Umsatz-/Mehrwertsteuer ist förderfähig, vorausgesetzt der Antragsteller ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Es sind u. A. Projekte aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung, Doppelförderungen und Pflichtaufgaben (z.B. der Kommunen) nicht förderfähig. Zudem werden Einnahmen oder Spenden, die während der Durchführung der Maßnahme mit dieser erzielt werden, von der förderfähigen Summe abgezogen und reduzieren so die Förderung. Privatwirtschaftliche Projekte sind nicht förderfähig, wenn sie den alleinigen Zweck haben, den eigenen Umsatz zu vergrößern.

Du erhältst in der Regel maximal eine 80%ige Förderung.

Zur Deckung des Eigenanteils kann nur eigenes Kapital verwendet werden. Der Projektträger bestätigt schriftlich, dass der Eigenanteil durch ihn gesichert ist.

Spenden, welche zweckgebunden für das beantragte Projekt gespendet werden, gelten als Einnahmen. Diese müssen angegeben werden und vermindern die zuwendungsfähigen Ausgaben und somit die Fördersumme. Dies gilt sowohl für zweckgebundene Spenden, die vor aber auch nach der Bewilligung der Maßnahme entgegengenommen wurden.

Nicht zweckgebundene Spenden an den Projektträger als solchen und nicht spezifisch für das Projekt müssen hingegen nicht angegeben werden und gelten als Eigenanteil.

Bei den Kleinprojekten werden keine Pauschalen gefördert. Das bedeutet, dass du für den Vertragsabschluss die genauen Kosten z.B. durch Angebote oder Kostenvoranschläge belegen musst. Je nach Höhe der einzelnen Kostenbausteine sind mehrere Vergleichsangebote notwendig.

Diese Kostenplausibilisierung ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der öffentlichen Vergabe von Aufträgen, sondern dient lediglich der LAG zur Prüfung des Antrags! Bestehende Vergaberegelungen (z.B. für Kommunen) bleiben hiervon unberührt.

Du musst als Projektträger zunächst in die finanzielle Vorleistung gehen, da nur bezahlte Rechnungen dem Fördersatz entsprechend erstattet werden. Du musst allerdings nicht bis zum Ende deines Projektes warten, sondern kannst schon währenddessen Teilauszahlungen beantragen.

Kosten, die gefördert werden sollen, müssen dem Antragsteller (also dem Zuwendungsempfänger) entstanden und von diesem bezahlt worden sein.

Der Projektträger ist für die Dauer der Zweckbindungsfrist für die geförderte Maßnahme verantwortlich, muss diese pflegen und bei Beschädigung Instand setzen oder auch ersetzen (die Zweckbindungsfrist ab Fertigstellung/Lieferung/Erwerb beträgt bei Baumaßnahmen 12 Jahre, für technische Geräte oder Maßnahmen 5 Jahre und bei EDV-Ausstattung 3 Jahre).

Zudem müssen alle eventuell benötigten bau- und umweltrechtlichen Genehmigungen vorhanden sein. Wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass nötige Genehmigungen nicht eingeholt wurden, können die Fördergelder zurückverlangt werden.