LEADER

DIE LEADER-FÖRDERUNG
OBEN AN DER VOLME

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LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Landes Nordrhein-Westfalen. Es hat zum Ziel,die Entwicklung ländlicher Räume zu fördern. Wichtiges Element des LEADER-Ansatzes ist der sogenannte „bottom-up“-Ansatz: Das heißt, die Entwicklung unserer Region soll unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Geförderte Maßnahmen haben zudem den Anspruch zu erfüllen, innovativ,also neu für den Ort oder die Region; zu sein.

Im Rahmen des Förderprogramms wird Zusammenschlüssen von Kommunen, sogenannten „LEADER-Regionen“, ein Förderbudget für mehrere Jahre zur Verfügung gestellt. Dieses Budget wird durch regelmäßige Aufrufe an Projektträger (z.B. an Vereine, Unternehmen, Kommunen oder Privatpersonen) vergeben.

Grundlage ist die „Regionale Entwicklungsstrategie“, die jede Region gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern erstellt, und die gleichzeitig auch als Bewerbung der Region um die Ernennung zur „LEADER-Region“ dient. Hierin werden die Handlungsbedarfe und Ziele der Region für die kommenden Jahre festgelegt.

Die Region Oben an der Volme war bereits von 2016 bis 2023 LEADER-Region und hat es geschafft, sich auch für die Förderperiode von 2023 bis 2029 erfolgreich zu bewerben.

DIE REGIONALE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE

Regionale Entwicklungsstrategie Oben an der Volme

Alle Projekte, welche in der Region im Rahmen von LEADER umgesetzt werden, müssen in die Regionale Entwicklungsstrategie Oben an der Volme passen. Dies gilt auch für das zusätzliche Förderprogramm der Kleinprojekte, welches LEADER-Regionen neben ihrem regulären LEADER-Budget i.d.R. jährlich zur Verfügung steht.

Kernstück der Strategie sind die sogenannten „Handlungsfelder“, also die Bereiche, die die Region innerhalb der Förderperiode besonders angehen möchte; als auch die hierin formulierten Ziele. Zu mindestens einem dieser Handlungsfelder bzw. Ziele müssen sich die Projekte zuordnen lassen.

Das sind die aktuellen Handlungsfelder unserer Region:

Ziel der Regionalentwicklung: Städte und Dörfer: Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich in der Region wohl.

Generationengerechte
Städte und Dörfer

Ziel der Regionalentwicklung: Wirtschaft: Die Unternehmen schätzen Oben an der Volme als Wirtschaftsstandort.

Innovativer, nachhaltiger
Wirtschaftsstandort

Ziel der Regionalentwicklung: Freizeit und Tourismus: Die Besucher und Tagestouristen verbringen gerne Zeit in der Region Oben an der Volme.

Nachhaltige Naherholungs-
und Tourismusregion

Die Kommunen der Region Oben an der Volme - eine starke Gemeinschaft

Vielfältige und
familienfreundliche Gemeinschaft

DIE LOKALE AKTIONSGRUPPE

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG)ist das regionale Entscheidungsgremium im LEADER-Prozess.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG)ist das regionale Entscheidungsgremium im LEADER-Prozess. Sie entscheidet auf Grundlage objektiver Bewertungskriterien darüber, ob ein Projekt förderwürdig ist, sodass ein Förderantrag bei der Bezirksregierung gestellt werden darf.

Die LAG setzt sich aus öffentlichen und privaten Mitgliedern zusammen, welche von dem Verein Regionalentwicklung Oben an der Volme gewählt werden. Mindestens 51% der LAG-Mitglieder müssen aus dem privaten Bereich der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner kommen.

Das sind die derzeitigen ordentlichen Mitglieder der LAG Oben an der Volme:

LAG-Vorsitz
Olaf Stelse (1.Vorsitzender, Stadt Kierspe)
Bernd-Martin Leonidas (stellv. Vorsitzender, Stadtmarketing Schalksmühle)

Öffentliche Vertreter
Ralf Bechtel (Gemeinde Schalksmühle)
Sandra Clemens (Stadt Meinerzhagen)
Petra Gothe (Stadtwerke Meinerzhagen)
Kai Hellmann (Stadt Halver)
Alyssa Mohn (Gemeinde Herscheid)
Olga Aksenov (Stadt Kierspe)

Wirtschafts-,Sozial- und Umweltpartner
Klaus Brunsmeier (Heesfelder Mühle)
Hendrik Gräff (PaV – Pflege an der Volme)
Teresa Brunsmeier (Sound Bäckerei)
Alexander Schmidt (DRK OV Schalksmühle)
Katalin Kleinhofer (Stadtmarketing Kierspe)
Davina Falz (Stadtmarketing Meinerzhagen)
Christina Teipel (Stadtmarketing Halver)
Jana Werzner („Wir für Herscheid“)
Patrick Schwabe (TuS Herscheid)

Für jedes Mitglied gibt es außerdem noch eine gewählte Vertretung

 

Die bisherigen Projektbeschlüsse der Lokale Aktionsgruppe (LAG) in der aktuellen Förderphase findest du hier.

VON DER IDEE BIS ZUR UMSETZUNG:
8 SCHRITTE BIS ZUM ZIEL

Mit einer Projektidee fängt alles an. Doch wie geht es weiter? Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen Schritte von der Idee bis hin zu ihrer Umsetzung. Diesen Weg geht der Projektträger jedoch nicht alleine: Alle Schritte werden von dem Regionalmanagement begleitet, das dem Träger beratend zur Seite steht.

Die Kontaktdaten des Regionalmanagements findest du hier.

Es gibt verschiedene Projektaufrufphasen im Laufe des Jahres, die auf der Homepage wie auch in der Presse, angekündigt werden. Grundsätzlich macht es Sinn, auf das Regionalmanagement zuzugehen, sobald du eine Idee hast; damit schon vorab die Förderfähigkeit eingeschätzt werden kann. Ist die generelle Eignung für LEADER geklärt, füllst du eine Projektskizze und einen Kostenplan aus. Spätestens am Ende der Projektaufrufphase reichst du diese beiden Unterlagen beim Regionalmanagement ein.

Nachdem du die Projektskizze und den Kostenplan eingereicht hast, prüft das Regionalmanagement die Details. Passt die Idee zur Regionalen Entwicklungsstrategie? Ist der Kosten- und Finanzierungsplan detailliert genug und in sich schlüssig? Wird das Projekt den Anforderungen der Förderrichtlinie gerecht? Wie steht es um die Nachhaltigkeit des Projekts?

Bevor der offizielle Förderantrag bei der Bezirksregierung gestellt werden kann, muss das Projekt positiv von der LAG beschlossen werden. Für die Entscheidungsfindung werden objektive Projektbewertungskritierien zu Rate gezogen. Die LAG vergibt anhand der Kriterien eine bestimmte Punktzahl für das Projekt. Je nachdem, wie hoch die Punktzahl ist, gilt das Projekt als förderfähig oder nicht.

Ist das Projekt von der LAG als förderwürdig eingestuft worden, kann der Bewilligungsantrag bei der Bezirksregierung gestellt werden. Für die Antragstellung müssen verschiedene Unterlagen zusammengestellt  und ein Formular ausgefüllt werden. Hierbei hilft dir das Regionalmanagement. Grundsätzlich sollte die Antragstellung innerhalb von  sechs Monaten  nach LAG-Beschluss erfolgen.

Ist der Antrag fertig und wurde er von dem Regionalmanagement noch einmal durchgesehen, kann er zur Bezirksregierung geschickt werden. Hat die Bezirksregierung den Antrag positiv beschieden, bekommst du den Bewilligungsbescheid postalisch zugesandt.

Bitte lies dir den Förderbescheid ganz genau durch. In ihm sind viele wichtige Informationen enthalten! Zunächst solltest du überprüfen, ob das Projekt mit den von dir beantragten Rahmenbedingungen auch bewilligt wurde. Neben dem Bescheid erhältst du auch die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen und Projektförderungen“ (kurz: ANBest), die z.B. mögliche Auflagen enthalten, was die Ausschreibungsregeln angeht. Des Weiteren bekommst du eine Übersicht, welche Regeln bei der Öffentlichkeitsarbeit befolgt werden müssen.

Nun befindest du dich in der Umsetzungsphase. Zunächst musst du in die finanzielle Vorleistung gehen. Hast du Rechnungen erhalten, kannst du diese geltend machen – entweder am Ende des Projektzeitraums oder aber zwischendurch in Form von Teilauszahlungen. Mit dem ersten Auszahlungsantrag ist zudem der Evaluationsbogen auszufüllen, der auch mit dem Bescheid gekommen ist und nach den Effekten deines Projektes fragt. Wichtig bei der Umsetzung ist, dass, du es dem Regionalmanagement umgehend meldest, wenn sich etwas an dem Projekt ändert !

Nun ist nur noch eine letzte Formalität für den Projektabschluss notwendig: du musst einen Verwendungsnachweis erstellen, in dem du zusammenfasst, wie viele Fördergelder du ursprünglich beantragt hast, wie viele Kosten tatsächlich entstanden sind und welche Fördersumme dir schließlich ausgezahlt wurde.

Herzlichen Glückwünsch! Du hast dein Projekt erfolgreich abgeschlossen und konntest mit Hilfe der Fördergelder etwas Gutes in der Region bewirken.

INFORMATIONEN UND FORMULARE
RUND UM LEADER

LEADER
Projektskizze

LEADER Kosten- und Finanzierungsplan

LEADER Projektbewertungskriterien

Regionale Entwicklungsstrategie 2023-2029

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Projektskizze

LEADER
Kosten- und Finanzierungsplan

LEADER Projektbewertungskriterien

Regionale Entwicklungsstrategie 2023-2029

FAQs zu LEADER

„Wer kann einen Förderantrag stellen?“, „Was genau kann gefördert werden?“. Diese und weitere Fragen rund um die LEADER-Förderung werden hier in aller Kürze beantwortet. Diese Zusammenfassung ersetzt allerdings nicht die LEADER-Richtlinie, sondern dient einer ersten Orientierung. Im Zweifel gilt immer die aktuelle Fassung der Richtlinie.

Alle privaten Organisationen wie Vereine oder Unternehmen und öffentliche Institutionen sowie auch Privatpersonen, können einen Projektantrag stellen. Parteien und politische Initiativen sind von der Förderung ausgeschlossen. Soll das Projekt durch mehrere Kooperationspartner umgesetzt werden, muss bedacht werden, dass lediglich ein Akteur, eine Institution etc. als Projektträger auftreten kann.

Erst mit Erhalt des Förderbescheids. Vergibst du z.B. schon vorher eine Leistung oder stellst jemanden ein, gilt das als „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“, was eine Förderung ausschließt.

Wichtig ist, dass das Projekt innovativ bzw. neu für die Region und mit der Regionalen Entwicklungsstrategie vereinbar ist. Ist das der Fall, ist eine Vielzahl an Kosten förderfähig (Baukosten, projektbezogene Personalkosten, Sachkosten etc.). Sogar die Umsatz-/Mehrwertsteuer ist förderfähig, vorausgesetzt der Antragsteller ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Auch das ehrenamtliche Engagement kann in manchen Fällen in das Projekt mit einfließen und so den Eigenanteil reduzieren. Wie genau die Anrechnung funktioniert, erklärt dir gerne das Regionalmanagement.

 

Es sind u. A. Doppelförderungen, Pflichtaufgaben (z.B. der Kommunen), der Einsatz gebrauchter Gegenstände oder Wegebaumaßnahmen nicht förderfähig.

Du kannst in der Regel 65% bis 70% Förderung erhalten. Über den genauen Fördersatz entscheidet letztendlich die LAG. Die maximale Fördersumme liegt bei 250.000 €.

Ja, hier gibt es eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei privaten Projektträgern 1.000 € und bei öffentlichen 12.500 € Fördersumme (also in der Regel 65% – 70% der Gesamtsumme) beträgt.

Grundsätzlich bist du dafür verantwortlich, die restlichen Projektkosten zusammenzutragen. Diese müssen aber nicht nur aus Eigenmitteln bestehen, sondern können auch von anderer Seite kommen. Denkbar sind hier öffentliche Mittel oder aber private Spenden als Kofinanzierung. Wichtig: Sobald zweckgebundene (also projektbezogene) Spenden mit im Spiel sind, besteht ein Mindesteigenanteil von 10%. Auch bürgerschaftliches Engagement kann in Form von freiwilligen und unentgeltlichen Arbeitsleistungen unter bestimmen Voraussetzungen geltend gemacht werden.

Bei LEADER werden keine Pauschalen gefördert. Lediglich bei der Förderung von Personalstellen und mit den geförderten Stellen anfallende Gemeinkosten werden mit Hilfe von festgelegten Pauschalen berechnet. Für alle anderen Positionen bedeutet das, dass du für den Bewilligungsantrag die genauen Kosten z.B. durch Angebote oder Kostenvoranschläge belegen musst. Je nach Höhe der einzelnen Kostenbausteine sind mehrere Vergleichsangebote notwendig.


Diese Kostenplausibilisierung ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der öffentlichen Vergabe von Aufträgen, sondern dient lediglich der Bezirksregierung zur Prüfung des Antrags! Bestehende Vergaberegelungen (z.B. für Kommunen) bleiben hiervon unberührt.

Du musst als Projektträger zunächst in die finanzielle Vorleistung gehen, da nur bezahlte Rechnungen dem Fördersatz entsprechend erstattet werden. Du musst allerdings nicht bis zum Ende deines Projektes warten, sondern kannst schon währenddessen Teilauszahlungen beantragen.

Kosten, die gefördert werden sollen, müssen dem Antragsteller (also dem Zuwendungsempfänger) entstanden und von diesem bezahlt worden sein.

Je nachdem, was du mit dem Fördergeld anschaffen möchtest, kann es eine Zweckbindungsfrist geben (z.B. 12 Jahre bei Baumaßnahmen). Genauere Hinweise erhältst du beim Regionalmanagement oder mit dem Bewilligungsbescheid.

Zudem müssen alle eventuell benötigten bau- und umweltrechtlichen Genehmigungen vorhanden sein. Wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass nötige Genehmigungen nicht eingeholt wurden, können die Fördergelder zurückverlangt werden.