FÖRDERUNG DER KLEINPROJEKTE
OBEN AN DER VOLME
Für LEADER- als auch für die Kleinprojekte gelten jeweils spezielle Anforderungen und Förderkonditionen. Grundsätzlich können über LEADER größere, jedoch auch anspruchsvollere Projekte gefördert werden. Bei den Kleinprojekten handelt es sich i.d.R. um kleinere und einfachere Maßnahmen mit einer maximalen förderfähigen Projektsumme bis zu 20.000 Euro.
Gemeinsam haben alle Projekte, dass sie einen Beitrag zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie leisten müssen und von der Lokalen Arbeitsgruppe, dem regionalen Entscheidungsgremium, positiv beschlossen werden müssen (nähere Infos hierzu gibt es unter dem Reiter LEADER).
VON DER IDEE BIS ZUR UMSETZUNG:
5 SCHRITTE BIS ZUM ZIEL
Die Kontaktdaten des Regionalmanagements findest du hier.
Im Rahmen der Kleinprojekte gibt es i.d.R. mindestens einmal im Jahr einen Projektaufruf, welcher vorab auf der Homepage der Region Oben an der Volme angekündigt wird. Im Laufe des Aufrufs musst du deine Idee in Form einer Projektskizze und eines Kostenplans einreichen. Auch erste Angebote musst du zur Plausibilisierung deines Kostenplans mit einreichen.
Nach der festgesetzten und bekanntgegebenen Frist werden die Projekte der Lokalen Aktionsgruppe Oben an der Volme (LAG) zur Beschlussfassung vorgelegt. Jedes Projekt wird einzeln vorgestellt und auf der Grundlage objektiver Bewertungskriterien beschlossen. Sollten nach der ersten beschlussfassenden Sitzung noch freie Fördergelder zur Verfügung stehen, kann die LAG einen weiteren Projektaufruf starten. Sind jedoch zunächst mehr Anträge vorhanden als Mittel zur Verfügung stehen, findet ein Ranking der Projekte statt. Bei später freiwerdenden Mitteln kann ein Nachrückverfahren erfolgen.
Nach dem Beschluss der LAG zu den Projekten, die als „Kleinprojekte“ gefördert werden sollen, beantragt die LAG die nötigen Fördermittel bei der Bezirksregierung.
Wurde die Zuwendung der Kleinprojekte seitens der Bezirksregierung bewilligt, schließt die LAG wiederum mit dir als Kleinprojektträger einen Weiterleitungsvertrag. Hierfür musst du deinen Kostenplan ggf. mit weiteren Angeboten hinterlegen und Unterlagen, wie z.B. einen Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Auszug aus dem Vereinsregister) oder Nachweise zu Nutzungsrechten beibringen.
Bitte lies dir den Weiterleitungsvertrag inklusive aller Anlagen und Nebenbestimmungen aufmerksam durch. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtest du dich zur Einhaltung der darin erhaltenen Vorgaben. Ist der Vertrag unterzeichnet, kann das Kleinprojekt umgesetzt und Aufträge können vergeben werden.
INFORMATIONEN UND FORMULARE
RUND UM DIE KLEINPROJEKTE
Wir haben für dich wichtige Dokumente und Formulare zur Kleinprojekt-Förderung zum Download zusammengestellt:
FAQs zu den KLEINPROJEKTEN
„Wer kann einen Förderantrag stellen?“, „Was genau kann gefördert werden?“. Diese und weitere Fragen rund um die Förderung der Kleinprojekte werden hier in aller Kürze beantwortet. Diese Zusammenfassung ersetzt allerdings nicht die Richtlinie für Kleinprojekte, sondern dient einer ersten Orientierung. Im Zweifel gilt immer die aktuelle Fassung der offiziellen Richtlinie. Zudem findest du weiterführende Hinweise zu den Kleinprojekten im laufenden Jahr unter den „Informationen und Formularen rund um die Kleinprojekte“ (weiter oben)
Erst mit Abschluss des Untermaßnahmensvertrags. Vergibst du z.B. schon vorher eine Leistung oder stellst jemanden ein, gilt das als „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“, was eine Förderung ausschließt.
Die Idee muss eine investive oder digitale Maßnahme sein, die innerhalb des laufenden Jahres umgesetzt werden kann und deren förderfähige Gesamtsumme zwischen 2.000 € und 20.000 € liegt.
Zudem muss sie mindestens einem Ziel der Regionalen Entwicklungsstrategie dienen, als auch dem Förderzweck der „Integrierte ländliche Entwicklung“ des GAK-Rahmenplans des Bundes zuordnen lassen. Die Umsatz-/Mehrwertsteuer ist förderfähig, vorausgesetzt der Antragsteller ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Es sind u. A. Projekte aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung, Doppelförderungen und Pflichtaufgaben (z.B. der Kommunen) nicht förderfähig. Zudem werden Einnahmen oder Spenden, die während der Durchführung der Maßnahme mit dieser erzielt werden, von der förderfähigen Summe abgezogen und reduzieren so die Förderung. Privatwirtschaftliche Projekte sind nicht förderfähig, wenn sie den alleinigen Zweck haben, den eigenen Umsatz zu vergrößern.
Zur Deckung des Eigenanteils kann nur eigenes Kapital verwendet werden. Der Projektträger bestätigt schriftlich, dass der Eigenanteil durch ihn gesichert ist.
Spenden, welche zweckgebunden für das beantragte Projekt gespendet werden, gelten als Einnahmen. Diese müssen angegeben werden und vermindern die zuwendungsfähigen Ausgaben und somit die Fördersumme. Dies gilt sowohl für zweckgebundene Spenden, die vor aber auch nach der Bewilligung der Maßnahme entgegengenommen wurden.
Nicht zweckgebundene Spenden an den Projektträger als solchen und nicht spezifisch für das Projekt müssen hingegen nicht angegeben werden und gelten als Eigenanteil.
Bei den Kleinprojekten werden keine Pauschalen gefördert. Das bedeutet, dass du für den Vertragsabschluss die genauen Kosten z.B. durch Angebote oder Kostenvoranschläge belegen musst. Je nach Höhe der einzelnen Kostenbausteine sind mehrere Vergleichsangebote notwendig.
Diese Kostenplausibilisierung ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der öffentlichen Vergabe von Aufträgen, sondern dient lediglich der LAG zur Prüfung des Antrags! Bestehende Vergaberegelungen (z.B. für Kommunen) bleiben hiervon unberührt.
Kosten, die gefördert werden sollen, müssen dem Antragsteller (also dem Zuwendungsempfänger) entstanden und von diesem bezahlt worden sein.
Zudem müssen alle eventuell benötigten bau- und umweltrechtlichen Genehmigungen vorhanden sein. Wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass nötige Genehmigungen nicht eingeholt wurden, können die Fördergelder zurückverlangt werden.