AKTUELLES

Nächster Aufruf für Kleinprojekte startet im Februar!

Zwischen dem 1. Februar und dem 31. März 2026 können Vereine, Institutionen, Kommunen als auch Privatpersonen aus den fünf Kommunen Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen und Schalksmühle neue Kleinprojekte einreichen.

Die eingereichten Projekte müssen der Entwicklung der Region im Sinne der Regionalen Entwicklungsstrategie Oben an der Volme entsprechen und mindestens einem der folgenden Handlungsfelder zuzuordnen sein:

  • „Generationengerechte Städte und Dörfer“,
  • „Nachhaltige Naherholungs- und Tourismusregion“,
  • „Innovativer, nachhaltiger Wirtschaftsstandort“ oder
  • „Vielfältige und familienfreundliche Gemeinschaft“

Bei Kleinprojekten handelt es sich i.d.R. um einfachere Maßnahmen wie kleinere Bauprojekte, Anschaffungen, Dienstleistungen oder digitale Elemente.

Hier eine Übersicht über die Förderkonditionen:

  • Antragsteller: alle privaten Organisationen wie Vereine, Unternehmen, Privatpersonen oder öffentliche Institutionen (Parteien und politische Initiativen sind von einer Förderung ausgeschlossen)
  • Fördersatz: i.d.R. 80%
  • Erhalt der Förderung: nach erfolgter Vorleistung
  • Finanzierungsquellen der Kofinanzierung: Eigenanteil
  • Kostenumfang: 2.000 € bis 20.000 € förderfähige Gesamtkosten
  • Laufzeit eines Projekts: innerhalb des aktuellen Kalenderjahres
  • Fördergegenstände: z.B. Infrastrukturen, Anschaffungen, digitale Bausteine, Dienstleistungen
  • Anforderungen: passend zur RES; öffentlich zugänglich/nutzbar

 

Das regionale Entscheidungsgremium, die Lokale Aktionsgruppe, wird anhand von objektiven Bewertungskriterien am 5. Mai über die Förderwürdigkeit der Projekte entscheiden. Daraufhin kann bei einem positiven Beschluss der Antrag bei der Bezirksregierung gestellt bzw. der Vertrag mit dem Verein Regionalentwicklung Oben an der Volme e.V. geschlossen werden.

Besondere Hinweise zu den Kleinprojekten:

  • Seitens des Fördergebers gab es im letzten Jahr eine Einschränkung hinsichtlich der Förderfähigkeit von Projekten: Demnach müssen Projekte uneingeschränkt öffentlich zugänglich bzw. nutzbar sein. Was damit einhergeht, ist, dass damit die Förderung reiner vereinsinterner Zwecke (z.B. Ausstattungen von Vereinsheimen, Trainingsmaterial, technisches Equipment für die Vereinsarbeit) im Rahmen der Kleinprojekte leider nicht förderfähig ist.
  • Der Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage des Ministeriums. Ob und wann die Mittelzuweisung des Landes erfolgt, ist aktuell noch nicht bekannt.
  • Detaillierte Informationen zum aktuellen Kleinprojektaufruf gibt es hier.

 

Weitere Informationen zu dem Förderprogramm sowie Vorlagen für die im Rahmen des Aufrufs einzureichenden Formulare gibt es hier.

Bei Fragen rund um das Verfahren und zu der Förderfähigkeit einer Projektidee können sich Interessierte beim Regionalmanagement Oben an der Volme melden.