Am 05. Mai 2026 treffen sich die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe (LAG), um zu entscheiden, für welche der im Zuge des diesjährigen Kleinprojekt-Aufrufs eingereichten Projekte ein Vertrag mit dem Verein Regionalentwicklung Oben an der Volme e.V. geschlossen werden darf.

Die Auswahl erfolgt anhand objektiver Bewertungskriterien, die unter anderem abklopfen, ob ein Projekt in die Regionale Entwicklungsstrategie passt, diskriminierungsfrei und öffentlich zugänglich ist und der nachhaltigen Entwicklung der Region dient.

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